Pauschalen

Derzeit ist dies die am häufigsten verwendete Variante.  Die Krankenkasssen bezahlen dabei keine Stückpreise mehr, sondern ausschließlich monatliche Pauschalen, unabhängig von Ihrem jeweiligen Bedarf. 

Hier gibt es in der Regel 2 Modelle:

Aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung

Wir stellen Ihnen eine aufzahlungsfreie Versorgung sicher. Außer der Rezeptgebühr haben Sie keinen Eigenanteil zu leisten

Einen Anspruch auf die Lieferung von bestimmten Produkten eines bestimmten Herstellers aus unserem Liefersortiment besteht nicht.

Es ist allein das Produkt maßgeblich, welches die vom Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse gestellten Qualitätskriterien erfüllt. Die Stückzahl ist dann nur auf eine wirtschaftliche und medizinisch notwendige Versorgung begrenzt.

Wunschversorgung

Dabei erhalten Sie eine Versorgung, die auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist.

Bei einer Wunschversorgung suchen Sie sich selbst ein Produkt unserem kompletten Liefersortiment aus.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich Produkte aussuchen können, welche eine besonders gute Passform haben, besonders saugstark, atmungsaktiv oder besonders leicht in der Handhabung sind.

Bitte beachten Sie, dass dabei je nach benötigter Menge ein Eigenanteil anfallen kann, da Ihre Krankenkasse nur eine feste Monatspauschale übernimmt. D.h. den Betrag über der Pauschale von Ihrer Krankenkasse müssen Sie selber bezahlen. Liegt zudem keine Befreiung vor, wird darüber hinaus eine Rezeptgebühr (10% der Versorgungspauschale) fällig

Hinweis: Die Krankenkassen, mit denen wir zusammenarbeiten, haben alle eine monatliche Pauschale. Rechenbeispiele und die Höhe der maximalen monatlichen Pauschale finden Sie unter Krankenkassen (Wählen Sie Ihre Krankenkasse aus)