AOK Baden-Württemberg
Hinweis für Neukunden: Um Ihre Bestellung bearbeiten zu können, ist es von Seiten der AOK erforderlich die Versicherteninformation vollständig auszufüllen. Bitte beachten Sie das wir ihre Bestellung nur bei vollständig ausgefülltem Formular und vorhandene Unterschrift des Versicherten bearbeiten können. Sofern Sie als gesetzlicher Vertreter unterschreiben, muss ihr Betreuerausweis der AOK vorliegen. Bitte tragen Sie ihren Namen vollständig ein.
Hier können Sie die Versicherteninformation herunterladen:
Was zahlt die AOK Baden-Württemberg bei Inkontinenz?

Aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung
Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg garantieren wir eine aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung.
Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg garantieren wir eine aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung.
- Außer der Rezeptgebühr ist kein Eigenanteil zu leisten.
- Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die Lieferung von bestimmten Produkten eines bestimmten Herstellers aus unserem Liefersortiment.
Einzig allein die Qualitätskriterien des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen muss erfüllt sein. Für die Versorgung und der entsprechenden Stückzahl kann nur eine medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden. Auf hygienische, pflegerische bzw. Aspekte der Bequemlichkeit können wir hier leider keine Rücksicht nehmen.
Wunschversorgung
Sie dürfen entscheiden,
welche Produkte wir Ihnen liefern sollen.
Demnach haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschprodukt aus unserem kompletten Liefersortiment auszuwählen.
Sie dürfen entscheiden,
welche Produkte wir Ihnen liefern sollen.
Demnach haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschprodukt aus unserem kompletten Liefersortiment auszuwählen.
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Versorgung, die auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Versorgung ist herstellerunabhängig und auch die Kombination von Produkten verschiedener Hersteller ist möglich.
Dadurch können Sie die Produkte wählen, die Ihnen besonders gut gefallen also eine gute Passform haben, besonders saugstark, atmungsaktiv oder besonders leicht in der Handhabung sind.
Bei dieser Art der Versorgung kann jedoch ein Eigenanteil fällig werden. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und gewünschten Menge, da die AOK Baden-Württemberg lediglich eine Pauschale übernimmt.
Diese Pauschalen können wir Ihnen bis zum maximalen Beitrag anrechnen. Sobald dieser Betrag jedoch die Pauschale überschreitet, müssen wir Ihnen die Differenz privat in Rechnung stellen.
Hier sehen Sie die Versorgungspauschalen die die AOK Baden-Württemberg pro Monat übernimmt:
Versorgungspauschalen der AOK Baden-Württemberg
Erwachsene
Kinder bis 18 Jahre
Maximaler übernommener Betrag
24,50 €
41,50 €
Maximale Pauschale pro Monat
Erwachsene = 24,50 €
Kinder bis 18 Jahre = 41,50 €
Egal für welches Produkt Sie sich letztlich entscheiden, wir können Ihnen darauf die oben genannte Pauschale anrechnen.
Diese Informationen betreffen ausschließlich den ambulanten Bereich.
Die Versorgungsmodalitäten in stationären Einrichtungen bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfe können abweichen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zu den genannten Preisen noch eine Rezeptgebühr fällig wird. Zum aktuellen Zeitpunkt beläuft sich diese bei der AOK Baden-Württemberg maximal auf 2,45 € pro Monat, sofern keine Befreiung vorliegt.
Rezeptbeispiel AOK Baden-Württemberg
Neben den Pflichtangaben wie Krankenkasse (AOK Baden-Württemberg), Name und Anschrift des Versicherten sollte auf Ihrem Rezept zudem Dauerversorgung für aufsaugende Inkontinenzprodukte stehen. Unbedingt anzugeben ist ebenfalls die Diagnose.

Sie haben offene Fragen, die Sie beantwortet haben möchten? Gerne informieren und beraten wir Sie telefonisch oder per Mail unter: kontakt@sanitätshaus-labianca.de