Techniker Krankenkasse

Was zahlt die Techniker Krankenkasse bei Inkontinenz?

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Aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung

Für Versicherte der Techniker Krankenkasse garantieren wir eine aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung.

Für Versicherte der Techniker Krankenkasse garantieren wir eine aufzahlungsfreie gesetzliche Versorgung.

 

  • Außer der Rezeptgebühr ist kein Eigenanteil zu leisten.
  • Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die Lieferung von bestimmten Produkten eines bestimmten Herstellers aus unserem Liefersortiment.

Einzig allein die Qualitätskriterien des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen muss erfüllt sein. Für die Versorgung und der entsprechenden Stückzahl kann nur eine medizinisch notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden. Auf hygienische, pflegerische bzw. Aspekte der Bequemlichkeit können wir hier leider keine Rücksicht nehmen.

Wunsch­versorgung

Sie dürfen entscheiden,

welche Produkte wir Ihnen liefern sollen.

Demnach haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschprodukt aus unserem kompletten Liefersortiment auszuwählen.

Sie dürfen entscheiden,

welche Produkte wir Ihnen liefern sollen.

Demnach haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschprodukt aus unserem kompletten Liefersortiment auszuwählen.

Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Versorgung, die auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Versorgung ist herstellerunabhängig und auch die Kombination von Produkten verschiedener Hersteller ist möglich.

 Dadurch können Sie die Produkte wählen, die Ihnen besonders gut gefallen also eine gute Passform haben, besonders saugstark, atmungsaktiv oder besonders leicht in der Handhabung sind.

Bei dieser Art der Versorgung kann jedoch ein Eigenanteil fällig werden. Dieser richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und gewünschten Menge, da die Techniker Krankenkasse lediglich eine Pauschale übernimmt. 

Diese Pauschalen können wir Ihnen bis zum maximalen Beitrag anrechnen. Sobald dieser Betrag jedoch die Pauschale überschreitet, müssen wir Ihnen die Differenz privat in Rechnung stellen.

Versorgungspauschale die die Techniker Krankenkasse pro Monat übernimmt:

18,45 €

Egal für welches Produkt Sie sich letztlich entscheiden, wir können Ihnen darauf die oben genannte Pauschale anrechnen.

Diese Informationen betreffen ausschließlich den ambulanten Bereich.
Die Versorgungsmodalitäten in stationären Einrichtungen bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfe können abweichen.

Wichtiger Hinweis:  Bitte beachten Sie, dass zu den genannten Preisen noch eine Rezeptgebühr fällig wird. Zum aktuellen Zeitpunkt beläuft sich diese bei der Techniker Krankenkasse maximal auf 1,85 € pro Monat, sofern keine Befreiung vorliegt.

Rezeptbeispiel Techniker Krankenkasse

Neben den Pflichtangaben wie Krankenkasse (Techniker Krankenkasse), Name und Anschrift des Versicherten sollte auf Ihrem Rezept zudem Dauerversorgung für aufsaugende Inkontinenzprodukte stehen. Unbedingt anzugeben ist ebenfalls die Diagnose.

rezeptTechniker Krankenkasse

Sie haben offene Fragen, die Sie beantwortet haben möchten? Gerne informieren und beraten wir Sie telefonisch oder per Mail unter: kontakt@sanitätshaus-labianca.de