So bestellen Sie mit Rezept

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich bevor Sie eine Bestellung ausführen, ob Sie aufgrund Ihrer Krankenkasse an einen bestimmten Lieferanten gebunden sind. Wir können Sie auf Rezept beliefern, sofern ihre Krankenkasse einen Liefervertrag mit uns hat oder die gesetzlichen Festbeträge übernimmt. Wenn Sie weitere Informationen zu den einzelnen Lieferbedingungen wünschen, wählen Sie hier ihre Krankenkasse aus

So lassen Sie ein Rezept für Inkontinenzprodukte von ihrem Arzt ausstellen

Grundsätzlich kann ein Rezept für Inkontinenzprodukte wie Windeln, Einlagen oder Pants bei einer Diagnose von Inkontinenz von jedem Hausarzt für Sie ausgestellt werden. Oft empfiehlt sich der Besuch eines Facharztes wie Urologe oder Gynäkologe ist aber nicht zwingend notwendig.

Das muss auf Ihrem Rezept stehen

Pflichtangaben für Ihr Rezept sind die Daten des Patienten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), die Krankenkasse des Patienten und die Versichertennummer.

Immer anzugeben ist zudem die Diagnose (Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz)
Außerdem wird je nach Abrechnungsart Ihrer Krankenkasse wird folgende Angabe benötigt:

  • Versorgung nach Pauschalen: "Dauerversorgung für aufsaugende Inkontinenzprodukte"
  • Versorgung nach Festbeträgen: Gewünschtes Produkt - Menge - Zeitraum (z.B. 1 Monat)

Sie möchten gerne wissen, welche Angaben bei ihrer Krankenkasse notwendig sind. Dann finden Sie unter Krankenkassen (wählen Sie die entsprechende Krankenkasse aus), ein Beispiel-Rezept, das speziell die Vorgaben für Ihre Krankenkasse erfüllt.

Am Beispiel der AOK Baden-Württemberg

rezeptAOK

Einzelverordnung oder Dauerverordnung

Eine Dauerverordnung ermöglicht eine Versorgung von bis zu 6 Monaten im Voraus. Sie verschafft Ihnen sowohl als uns einfachere Abwicklung Ihrer Versorgung. Bitte lassen Sie sich eine solche Dauerversorgung von Ihrem Arzt ausstellen.

Die Gültigkeit eines solchen Dauerrezeptes ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Auch in diesem Fall finden Sie unter weitere Informationen unter der Seite: Krankenkassen.

Selbstverständlich versorgen wir Sie auch mit einer Einzelverordung.

Versenden Ihres Rezeptes

Sie haben sich für eine Bestellung bei uns entschieden? Das freut uns zu hören. Bitte senden Sie uns das Orginalrezept per Post zu.

Für die Krankenkassenabrechnung
brauchen wir vorab Ihr Originalrezept.
Schicken Sie dieses bitte an:

Sanitätshaus Labianca
Am Marktpl. 4
77704 Oberkirch

Wichtiger Hinweis: Ohne Vorliegen Ihres Rezeptes ist kein Versand möglich!

Bitte haben Sie Verständnis: Bei einigen Krankenkassen müssen die Rezepte bereits vor der Auslieferung genehmigt werden. Dies hat zur Folge, dass es zu Verzögerungen bei der Abwicklung kommen kann. Auf diesen Prozess haben wir jedoch nur bedingt Einfluss. Bitte bestellen Sie frühzeitig (1 Woche im Voraus), damit ihre gewünschten Produkte noch rechtzeitig bei Ihnen eintreffen.

Folgebestellungen mit einem Rezept

Generell erhalten Sie mit einem Rezept Ihren Monatsbedarf. Sofern Ihr Rezept über einen längeren Zeitraum ausgestellt ist, können Sie sich gerne bei uns 1 mal im Monat melden um ihre monatliche Versorgung anzufordern

Wichtiger Hinweis: Bitte bestellen Sie jeden Monat erneut, es erfolgt kein automatischer Versand auf Rezept

Sofern Sie mit Einzelverordnungen bestellen oder Ihre Dauerverordnung nicht mehr gültig ist, benötigen wir von Ihnen ein neues Rezept.

Wichtig: Wünschen Sie bei einer neuen Rezepteinsendung ein anderes Produkt als bisher, geben Sie dies bitte unbedingt mit an. Ohne Angabe senden wir Ihnen die entsprechenden Produkte zu, die Sie auch in Ihrer vorherigen Bestellung erhalten hatten.